Behördengenehmigungen für Abbrucharbeiten

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Warum sind Behördengenehmigungen für Abbrucharbeiten notwendig?

In vielen Fällen ist ein Abbruch nicht einfach eine freiwillige Maßnahme – es handelt sich oft um eine gesetzlich geregelte Tätigkeit, die den Schutz der Umwelt und der Menschen sicherstellt. Abhängig von der Art des Abbruchs (z. B. Innenabbruch, Außenabbruch oder Entkernung) und der Größe des Objekts können verschiedene Genehmigungen erforderlich sein. Diese beinhalten zum Beispiel: 

Baugenehmigungen
In vielen Fällen benötigen Sie eine behördliche Genehmigung, um mit dem Abbruch eines Gebäudes zu beginnen. Dies ist besonders wichtig bei größeren Gebäuden oder wenn der Abbruch in einem dicht besiedelten Gebiet stattfindet. 

Entsorgungs- und Asbestnachweise
Wenn während des Abbruchs gesundheitsgefährdende Materialien wie Asbest zum Vorschein kommen, sind     spezielle Genehmigungen und Entsorgungsnachweise erforderlich.

Lärmschutzmaßnahmen
In städtischen Gebieten oder dicht besiedelten Gebieten muss häufig auch der Lärmschutz beachtet werden, was     gegebenenfalls eine Genehmigung für den Abbruch vorschreibt. 

Baustellenabsperrung und Sicherheitsvorkehrungen
Bei größeren Abbrüchen müssen sicherheitsrelevante Vorkehrungen getroffen werden, z. B. Absperrungen oder Sperrungen öffentlicher Wege, die behördlich genehmigt werden müssen.

Ihr Abbruchprojekt mit uns: Professionell, Sicher und Schnell

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Erdbau wissen wir genau, welche Genehmigungen erforderlich sind und wie der gesamte Genehmigungsprozess reibungslos und effizient abläuft. Durch unsere langjährige Erfahrung mit Behörden und unsere enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen können Sie sicher sein, dass Ihr Projekt termingerecht und in Übereinstimmung mit allen Vorschriften umgesetzt wird.

In diesen Regionen sind wir für Sie im Einsatz

Unser Unternehmen ist regional stark verwurzelt und bietet umfassende Dienstleistungen rund um den Abbruch sowie die Behördengenehmigungen in ganz Wien und folgenden Bezirken Niederösterreichs an:

  • Mödling
  • Baden
  • Neunkirchen
  • Wiener Neustadt
  • Bruck an der Leitha
  • Tulln
  • Gänserndorf
  • Wien (alle Bezirke)

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ADRESSE
Ahornweg 4
2372 Gießhübl

ÖFFNUNGSZEITEN
Mo-Do: 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr

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